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Gewährleistung – Mängelansprüche – Rügefristen

“Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.”

Etwaige Beschwerden sind zu richten an:
Schulz & Schulz Handelsgesellschaft für technischen Bedarf mbH
Sontraer Strasse 18a
60386 Frankfurt Fechenheim

a) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich gegenüber der Schulz & Schulz GmbH anzuzeigen.

b) Mängel liegen vor, wenn die gelieferte Ware technische oder qualitative Fehler aufweisen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch aus ästhetischen Gründen oder bei Maßabweichungen bis zu 5% der jeweiligen Maße oder Stärken (Toleranzen). Unwesentliche Abweichungen von Äußerlichkeiten (Farbe, Abmessungen, Gewicht) oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen begründen keinerlei Ansprüche des Käufers hinsichtlich Gewährleistung.

c) Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Schulz & Schulz GmbH aus der Lieferung neuer Waren und der Erbringung von Leistungen sind zunächst auf Nacherfüllung (nach Wahl der Kunden: Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Lösung vom Vertrag oder ggf. Schadensersatz zu verlangen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde zur vollständigen Rücksendung der Waren verpflichtet. d) Im Falle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Streik oder anderen Betriebsstörungen sowie eintretenden Rohstoffmangels sind wir unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ebenso wenn die Erfüllung der Besteller Pflicht ernsthaft gefährdet erscheint.